Terror
Die große Strafkammer des Berliner Schwurgerichts verhandelt darüber, ob Lars Koch für den Mord schuldig gesprochen werden kann. Der Verteidiger beruft sich auf eine Abwägungsentscheidung, immerhin habe der Pilot mit seiner Handlung viele Tausend Menschen das Leben gerettet. Die Anklage wirft dem Piloten Befehlsmissachtung vor, aber vor allem habe er die Menschwürde missachtet, da er durch seine Gegenrechnung von Menschenleben die Passagiere instrumentalisiert habe, die aber nichtsdestotrotz genauso ein Recht auf Leben haben wie alle anderen.
Das Urteil fällt das Publikum mit einer anonymen Abstimmung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und damit über den Richterspruch.
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